Steuerrecht

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Chancen zur Reduzierung der Grundsteuer
15.01.2025
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Weshalb ist die Grundsteuer für viele Bürger so erheblich angestiegen?

Nach dem baden-württembergischen Landesgrundsteuergesetz wird jedes Grundstück in der ersten von drei Stufen rein anhand des vom jeweils zuständigen Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwertes und der Grundstücksfläche bewertet.

Das baden-württembergische Grundsteuergesetz lässt dabei die vorhandene Bebauung außer Betracht. Die Folge dieser Vorgehensweise ist, dass im Grundsteuerwertbescheid regelmäßig die simple Multiplikation des festgesetzten Bodenrichtwerts mit der Fläche des Grundstücks erfolgt. Das Ergebnis dieser Multiplikation – der Grundsteuerwert – wird als Wert des Grundstücks für grundsteuerliche Zwecke angenommen.

Die so ermittelten Grundsteuerwerte erreichen oftmals zweistellige Millionenbeträge. Diese Beträge wären auf dem Immobilienmarkt für das betroffene Grundstück jedoch zumeist nicht zu erzielen. Denn üblicherweise sind nicht die gesamten Grundstücksflächen bebaubar, was jedoch gemäß der Grundsteuerberechnung für die Wertermittlung unterstellt wird. Die Finanzbehörden sind gleichzeitig durch den Anwendungserlass zur Landesgrundsteuer im Wesentlichen daran gehindert, eigenständig von diesem Berechnungsmodell abzuweichen

Wie finde ich heraus, wie mein Grundstück bewertet wurde?

Die Grundsteuerwerte wurden in einem eigenen Bescheid des Finanzamts festgesetzt. Diese Bescheide ergingen seit 2022. Die letzten uns bekannten Wertbescheide stammen aus 2024.

Gegen die Bescheide war der Einspruch binnen einer einmonatigen Frist möglich. Sollte diese verstrichen sein, werden die Bescheide üblicherweise bestandskräftig und können dann nicht mehr angegriffen werden. Gleichwohl ergeben sich nach unserer Erfahrung auch bei bereits bestandskräftigen Bescheiden regelmäßig Möglichkeiten, die zu einer Neufestsetzung und damit einem Neubeginn der Einspruchsfrist führen können.

Was folgt als Nächstes in Sachen Grundsteuer?

Die Bewertungsmethode des Landesgrundsteuergesetzes ist auch in der Fachwelt erheblicher Kritik ausgesetzt gewesen. Verfahren, in denen insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung infrage steht, sind beim Bundesfinanzhof anhängig. Einzelfragen werden derzeit auch vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg verhandelt.

Was kann jetzt getan werden?

Gerne prüfen wir die für Ihr Grundstück festgesetzte Grundsteuer dahingehend, ob noch eine Reduzierung der Grundsteuerlast in Betracht kommt. Nach unserer Erfahrung ist dies in einigen Fällen weiterhin möglich.

Kontaktieren Sie unsere Kollegen Dr. Christian Strubel und Sebastian Müller gerne für eine individuelle Beratung.