Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Björn Lange Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer im gesamten Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere im Kündigungsschutzrecht, Befristungsrecht, bei der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen, im Betriebsverfassungsrecht (einschließlich Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen) sowie im Zusammenhang von Restrukturierung und Outsourcing.
Das JUVE-Handbuch (Ausgaben 2018/19 bis 2024/2025) nennt Björn Lange als oft empfohlenen Anwalt. Zudem hat die Redaktion des Magazins „Focus“ Björn Lange seit der Ausgabe 03/2019 „Das ist Ihr Recht 2019“ durchgehend bis heute (2024) für den Bereich Arbeitsrecht in seine Empfehlungsliste für „Top-Anwälte“ aufgenommen. Hinzukommen weitere Auszeichnungen für schlatter.law im Bereich Arbeitsrecht: Das Magazin „stern“ nahm schlatter.law im Rechtsgebiet „Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer)“in den Jahren 2022 und 2023 in seine Empfehlungsliste „Beste Anwaltskanzleien“ auf. Außerdem wird schlatter.law von der Zeitschrift „brand eins/thema“ im "Arbeitsrecht (Vertretung der Unternehmensseite)" seit dem Jahr 2022 bis heute (2024) in deren Kategorie "Beste Wirtschaftskanzleien“ geführt.
Neben dem Arbeitsrecht ist Björn Lange auch im Bereich des Gesellschaftsrechts tätig. Hier berät er bei der Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften, bei der Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern sowie bei der Ausgestaltung und Beendigung von deren Dienstverträgen. Zudem berät er mittelständische Unternehmen und deren Inhaber beim Unternehmenskauf und Verkauf.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das (professionelle) Sportrecht. Hier ist Björn Lange insbesondere in den Bereichen des Sportarbeitsrechts, Spielertransfer- und Schiedsverfahrensrechts tätig. Im Bereich des professionellen Sports zählen zu seinen Mandanten ebenso Vereine und deren ausgegliederte Kapitalgesellschaften wie auch Funktionäre, Trainer und Spieler aus der 1. Bundesliga bis zur 3. Liga wie auch Spielerberater und Spielervermittlungsagenturen.
Björn Lange ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie Mitglied der International Sport Lawyers Association (ISLA).