Das Handelsrecht stellt einen der Schwerpunkte unserer Kanzleitätigkeit dar. SCHLATTER berät Kaufleute, Handel- und Handwerktreibende, Industrie und andere Wirtschaftszweige in allen handelsrechtlichen Belangen.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Handelsrechts reicht von der Gestaltung von Vertriebsverträgen und Handelsvertreterverträgen über die Erstellung von Einkaufs- und Lieferbedingungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen unserer Auftraggeber gegen deren Vertragspartner